Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Auf Grundlage des § 1 (7) BauGB wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Der Bebauungsplan Nr. 48.4.IA für das Gewerbegebiet im Osten der Bahntrasse in Bergham wird einschließlich der Begründung in der Fassung vom 19.07.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 48.4.IA für das Gewerbegebiet im Osten der Bahntrasse in Bergham öffentlich bekannt zu machen.