Gegen die o.g. Sitzungsniederschriften, die während der Dauer der Sitzung aufgelegen haben, werden bis zum Schluss der Sitzung keine Einwände erhoben, so dass die Genehmigung der Sitzungsniederschriften festgestellt wird.
Gegen die o.g. Sitzungsniederschriften, die während der Dauer der Sitzung aufgelegen haben, werden bis zum Schluss der Sitzung keine Einwände erhoben, so dass die Genehmigung der Sitzungsniederschriften festgestellt wird.