Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der beiliegenden Kinderspielplatzsatzung mit der vorgestellten Berechnungsmethode wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten, dass für den Fall, wenn keine bauliche Erweiterung erfolgt, bei einer Überschreitung von mehr als drei Wohneinheiten nur die über dem Bestand liegenden Wohneinheiten zur Berechnung der erforderlichen Spielplatzgröße herangezogen werden.