Beschluss:
Der
beiliegenden Kinderspielplatzsatzung mit der vorgestellten Berechnungsmethode
wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, einen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten, dass für den Fall,
wenn keine bauliche Erweiterung erfolgt, bei einer Überschreitung von mehr als
drei Wohneinheiten nur die über dem Bestand liegenden Wohneinheiten zur
Berechnung der erforderlichen Spielplatzgröße herangezogen werden.