Beschluss:
Die Beschlüsse des VFA der Stadt Erding vom 16.04.2013 und vom 17.09.1998 über die Bezuschussung der Anmietung des Hallen- und Freibades Erding und der Eishalle Erding werden aufgehoben und folgendermaßen angepasst:
1.) Die Stadt Erding gewährt dem TSV 1862 Erding, der DLRG, dem BRK/Wasserwacht Erding, dem BVSP (Behinderten- und Versehrtensportverein), TSC Barracuda und dem Trisport Erding e.V. 75 % der anfallenden Schwimmbadkosten für den Breitensport.
Die freiwilligen Leistungen werden je Verein bis zu der Höhe des ausbezahlten Zuschusses aus dem Haushaltsjahr 2019 gedeckelt.
Weitere Anträge von Vereinen zur finanzierten Anmietung des Hallen/Freibades werden nicht befürwortet.
Individual- & Kadersportler/innen sind von der Bezuschussung explizit ausgenommen und werden nicht bezuschusst.
2.) Die
Stadt Erding gewährt dem TSV Erding, Abt. Eishockey einen freiwilligen Zuschuss
für die Anmietung der Eishalle Erding in folgendem Umfang:
·
25 Trainings-Std. /
Woche,
·
13 Punktspielen der
Seniorenmannschaft pro Saison und
·
100% der Kosten für
den Punktspielbetrieb der Jugend- und Schülermannschaft.
Die
freiwilligen Leistungen werden bis zu der Höhe des ausbezahlten
Gesamtzuschusses aus der Saison 2021/2022 gedeckelt.
Weitere
Anträge von Vereinen zur finanzierten Anmietung der Eishalle werden nicht
befürwortet.
Alle Zuschüsse über werden den Vereinen direkt nach Vorlage
der entsprechenden Rechnungen ausbezahlt.