Beschluss:
Der Stadtrat stimmt unter dem Vorbehalt der Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung ÖRAG dem Vergleichsangebot in Höhe von 5.500 € brutto für Werklohnforderungen und 50.000 € netto zum Ausgleich der Forderungen aus Bauzeitverzögerung und Kündigung des Werkvertrags zu.