Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)

1. Beschluss:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße wird gemäß § 16 BauGB die Veränderungssperre als folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung

 

Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:

 

§ 1

 

 

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet.

 

§ 2

 

Zur Sicherung der Planung dürfen

 

1.Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

 

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen der Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

§3

 

Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Ihre Geltungsdauer beträgt ein Jahr.

 

 

Abstimmungsergebnis:                angenommen; 15:0

 

 

2. Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere erforderliche Schritte durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:                angenommen; 15:0