Sitzung: 19.05.2022 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)
1. Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße wird gemäß § 16 BauGB die Veränderungssperre als folgende Satzung beschlossen:
Satzung
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen der Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§3
Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Ihre Geltungsdauer beträgt ein Jahr.
Abstimmungsergebnis: angenommen; 15:0
2. Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere erforderliche Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: angenommen; 15:0