Beschluss:
Mit dem Planstand vom 16.03.2022 besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf auf dieser Grundlage weiterzuentwickeln und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zur Begrünung sind ausschließlich heimische Pflanzen vorzusehen.