Beschluss:
Dem Vorentwurf vom 19.05.2022 zum Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren weiter durchzuführen.
Beschluss:
Dem Vorentwurf vom 19.05.2022 zum Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren weiter durchzuführen.