Beschluss:
Mit den Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 237 in der Fassung vom 19.05.2022 besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschluss:
Mit den Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 237 in der Fassung vom 19.05.2022 besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.