Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Mit den Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 237 in der Fassung vom 19.05.2022 besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.