Sitzung: 19.05.2022 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)
Beschluss 1:
Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 200 für den Ortsteil
Indorf, für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße
Aufgrund der §§ 14 und 16
Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 200 für den Ortsteil Indorf,
für den Bereich der St.-Martin-Straße wurde eine Veränderungssperre beschlossen, die mit der Bekanntmachung
am 02.07.2020 in Kraft getreten ist. Der Geltungsbereich ist in beiliegender
Skizze schwarz umrandet. Mit dieser Satzung, welche in der Sitzung des
Planungs- und Bauausschusses vom 19.05.2022 beschlossen wurde, wird die
Veränderungssperre um ein Jahr, ab Tag der Bekanntmachung verlängert.
§ 2
Zur Sicherung der Planung
dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung über die Verlängerung über ein weiteres Jahr
tritt am Tage der Bekanntmachung an den Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 200 rechtsverbindlich wird.
Abstimmungsergebnis: angenommen; 15:0
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: angenommen; 15:0