Beschluss:
Für die Aufnahme der „Dorfener Straße 20“ als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erding wird gemäß Art. 2 DSchG das Benehmen erteilt.
Beschluss:
Für die Aufnahme der „Dorfener Straße 20“ als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erding wird gemäß Art. 2 DSchG das Benehmen erteilt.