Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Abwägungsmaterial aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und privater Belange wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7 BauGB).

 

Die Satzung des Bebauungsplans Nr. 232 I südlich und östlich der Straße „Am Weiher“ mit Planstand vom 13.01.2022 wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bekannt zu machen.