Beschluss:
Das
Abwägungsmaterial aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 wurde
ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).
Die
eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und
privater Belange wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7
BauGB).
Die
Satzung des Bebauungsplans Nr. 232 I südlich und östlich der Straße „Am Weiher“
mit Planstand vom 13.01.2022 wird beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bekannt zu machen.