Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verlängerung der Frist der Durchführung der Sanierung auf der Grundlage der Sanierungssatzung vom 17.01.1989 wird beschlossen.

Die Fristverlängerung gilt bis zur Bekanntgabe der neuen Sanierungssatzung.