Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Einleitung der städtebaulichen Sanierung wird mit dem Beginn der vorbereitenden Untersuchung auf der Grundlage des § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss unter Hinweis auf die §§ 137, 138 und 139 BauGB bekannt zu machen.