Beschluss:
Die Verlängerung der Frist der Durchführung der Sanierung auf der Grundlage der Sanierungssatzung vom 17.01.1989 wird beschlossen.
Die Fristverlängerung gilt bis zur Bekanntgabe der neuen Sanierungssatzung.
Beschluss:
Die Verlängerung der Frist der Durchführung der Sanierung auf der Grundlage der Sanierungssatzung vom 17.01.1989 wird beschlossen.
Die Fristverlängerung gilt bis zur Bekanntgabe der neuen Sanierungssatzung.