Beschluss:
Für das Städtebauförderprogramm der Regierung von Oberbayern sind im Rahmen des Bund-Länderprogrammes „Lebendige Zentren“ die aufgelisteten Maßnahmen für das Jahr 2022 ff. anzumelden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anmeldung vorzunehmen.