Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)

1. Beschluss:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 241 für das Gebiet „westlich der Schloßallee in Aufhausen“ wird gemäß § 16 BauGB die Veränderungssperre als folgende Satzung beschlossen:

 

 

Satzung

 

Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:

 

 

§ 1

 

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 241 für das Gebiet „westlich der Schloßallee in Aufhausen“ wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet.

 

 

§ 2

 

Zur Sicherung der Planung dürfen

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
  2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigende Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft

 

 

Abstimmungsergebnis:                angenommen; 15:0

 

 

2. Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere erforderliche Schritte durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis.                 angenommen; 15:0