Sitzung: 16.11.2021 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)
1. Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 241 für das Gebiet „westlich der Schloßallee in Aufhausen“ wird gemäß § 16 BauGB die Veränderungssperre als folgende Satzung beschlossen:
Satzung
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 241 für das Gebiet „westlich der Schloßallee in Aufhausen“ wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigende Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 3
Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft
Abstimmungsergebnis: angenommen; 15:0
2. Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere erforderliche Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis. angenommen; 15:0