Beschluss:
Die Flächen des Fliegerhorsts Erding mit dem Umfeld des Neuen Bahnhofs sowie die Anbindungen an die angrenzenden Bereiche werden als Stadtumbaugebiet gem. § 171b (1) BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB fortzuführen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 139 BauGB durchzuführen.
3. Bürgermeister Seeholzer und die Stadträte Schmidbauer, Flötzinger und Krüger waren bei der Abstimmung abwesend.