Beschluss:
Das
Abwägungsmaterial aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).
Die
eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und
privater Belange wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7
BauGB).
Die
Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 195 südlich der Bajuwarenstraße,
westlich der Münchener Straße und nördlich der Straße „Am Wasserwerk“ mit
Planungstand vom 26.10.2021 wird gebilligt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren, Auslegung und die
Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.