Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Abwägungsmaterial aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und privater Belange wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7 BauGB).

 

Die Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 195 südlich der Bajuwarenstraße, westlich der Münchener Straße und nördlich der Straße „Am Wasserwerk“ mit Planungstand vom 26.10.2021 wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren, Auslegung und die Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.