Beschluss:
Mit den dargestellten Planungen besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, weitere Abstimmungen mit dem Vorgabenträger und dem Wasserwirtschaftsamt München vorzunehmen.
Beschluss:
Mit den dargestellten Planungen besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, weitere Abstimmungen mit dem Vorgabenträger und dem Wasserwirtschaftsamt München vorzunehmen.