Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird für das Rechnungsjahr 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

 


Oberbürgermeister Max Gotz ist gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen. Die Sitzungsführung erfolgt durch 2. Bürgermeisterin Bauernfeind.