Beschluss:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird für das Rechnungsjahr 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Oberbürgermeister Max Gotz ist gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen. Die Sitzungsführung erfolgt durch 2. Bürgermeisterin Bauernfeind.