Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0

Beschluss:

 

Es wird beschlossen eine Sanierungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches, zweites Kapitel „Besonderes Städtebaurecht“, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen aufzustellen.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und bis zum 31.12.2021 abzuschließen.