Beschluss:
Es wird beschlossen eine Sanierungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches, zweites Kapitel „Besonderes Städtebaurecht“, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen aufzustellen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und bis zum 31.12.2021 abzuschließen.